Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Johann Waldherr, handelnd unter skale.dev (in der Folge „skale.dev“ genannt), insbesondere für die Entwicklung, Erstellung, Integration, Wartung und den Betrieb von Software sowie KI-Lösungen.
Fassung: 2026-09-10
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und skale.dev, insbesondere für Softwareentwicklung, KI-Lösungen, Beratung, Wartung, Integration und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen (insbesondere per E-Mail) Bestell- oder Auftragsbestätigung durch skale.dev zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, sofern sie nicht von skale.dev ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
2. Leistungsumfang & Änderungsmanagement
2.1 Der konkrete Leistungsumfang (insbesondere Spezifikation, Funktionsumfang, Technologien, Zeitrahmen und Vergütung) wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und in der Auftragsbestätigung bzw. Leistungsbeschreibung festgehalten.
2.2 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der ursprüngliche Leistungsumfang als maßgeblich.
2.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere Zugänge, Informationen, Ressourcen und Schnittstellen, und dass diese zeitgerecht zur Verfügung stehen.
2.4 skale.dev ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Abnahme
3.1 Die Leistung gilt als abgenommen, sobald sie dem Auftraggeber zur Prüfung übergeben wurde und dieser die Abnahme erklärt oder die Leistung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich unter Angabe konkreter Mängel beanstandet (fiktive Abnahme).
3.2 Die Abnahme kann nur wegen schwerwiegender, die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigender Mängel verweigert werden. Geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht, berechtigen aber zur Nachbesserung.
3.3 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und entsteht die Fälligkeit der Vergütung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Urheberrecht & Rechteeinräumung
4.1 Alle Urheberrechte an den von skale.dev geschaffenen Werken (insbesondere Quellcode, Software, KI-Modelle, Dokumentation, Konzepte, Entwürfe) verbleiben bis zur ausdrücklichen Einräumung bei skale.dev.
4.2 Soweit vertraglich vereinbart, räumt skale.dev dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung das einfache oder ausschließliche Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung bzw. Werknutzungsrecht im Sinne des § 24 Abs 1 UrhG) an der erstellten Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
4.3 Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verändern oder Dritten zu überlassen, soweit dies über den vertraglichen Zweck hinausgeht.
4.4 Rechte an KI-Modellen, Trainingsdaten, Prompts und generierten Inhalten werden nur insoweit eingeräumt, als dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Ohne solche Vereinbarung verbleiben diese Rechte bei skale.dev.
5. Quellcode & Hinterlegung
5.1 Die Übergabe des Quellcodes ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Die Übergabe erfolgt in der Regel nach vollständiger Zahlung der Vergütung.
5.2 Eine Hinterlegung des Quellcodes bei einem Treuhänder (Escrow) ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung geschuldet.
6. Gewährleistung
6.1 skale.dev gewährleistet, dass die erbrachte Leistung der vereinbarten Spezifikation entspricht. Bei Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und auf von skale.dev zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, ist skale.dev zur Nachbesserung verpflichtet.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – sechs Monate ab Abnahme. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -rechte ungeachtet dieser Bestimmung.
6.3 Mängel sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich unter Angabe reproduzierbarer Umstände zu rügen.
6.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, externe Einwirkungen oder auf Drittsoftware zurückzuführen sind.
7. Haftung & Haftungshöchstgrenze
7.1 skale.dev haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf beigezogene Dritte zurückgehen.
7.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, sowie für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung von skale.dev ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den Auftragswert (Gesamtvergütung) des jeweiligen Vertrags begrenzt.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensverhütung und -minderung zu treffen und regelmäßige Sicherungen (Backups) seiner Daten vorzunehmen.
8. Drittsoftware & KI-Ausgaben
8.1 Für die Erbringung der Leistung kann Software von Drittanbietern sowie KI-Systeme verwendet werden. skale.dev weist den Auftraggeber auf relevante Lizenzbedingungen hin; der Auftraggeber verpflichtet sich, diese einzuhalten.
8.2 skale.dev haftet nicht für Mängel oder Fehler, die auf Drittsoftware oder auf KI-generierte Ausgaben zurückzuführen sind. Bei Problemen mit Drittsoftware leistet skale.dev im Rahmen des Zumutbaren Unterstützung, jedoch ohne Haftung für Lösung oder Schadensersatz.
8.3 KI-generierte Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein. skale.dev übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-Ausgaben und haftet nicht für Schäden, die aus deren Verwendung entstehen.
9. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
9.1 Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz) verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
9.2 Soweit skale.dev im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
9.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten berechtigt ist und die erforderlichen Rechtsgrundlagen (insbesondere Einwilligungen) vorliegen.
10. Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei.
10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren, soweit nicht gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.
11. Honorar & Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (insbesondere Pauschal- oder Stundenhonorar). Die Preise verstehen sich in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.2 Bei größeren Projekten kann eine Vergütung nach Meilensteinen (z. B. 30 % bei Auftrag, 40 % bei Abnahme, 30 % Rest) vereinbart werden. skale.dev ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen.
11.3 Die Vergütung ist mit Rechnungslegung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist skale.dev berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB bzw. § 1333 ABGB zu verrechnen.
11.4 Anfallende Barauslagen, Spesen und Reisekosten werden gegen Rechnungslegung gesondert verrechnet.
11.5 Bei Nichtzahlung fälliger Beträge ist skale.dev berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder einzustellen.
12. Vertragsdauer & Kündigung
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss und Abnahme des vereinbarten Projekts.
12.2 Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei.
12.3 Bei vorzeitiger Beendigung ist die bis dahin erbrachte Leistung angemessen zu vergüten, soweit der Auftraggeber die Beendigung zu vertreten hat.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von skale.dev.
13.3 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmensort von skale.dev (Neusiedl am See), nämlich das Bezirksgericht Neusiedl am See bzw. bei Überschreitung der Streitwertgrenze das Landesgericht Eisenstadt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen (§ 14 KSchG) ungeachtet dieser Bestimmung.
Mediationsklausel
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.